Verfügen, Erben und Vererben

Zu diesem Thema gibt es  zahlreiche Möglichkeiten und Berater (z.B. Anwälte, Finanzberater, Notare).  Anlaufstellen sind teilweise neutrale Stellen in Form von Ämtern (z.B. Betreuungsbehörden).

 

Grundsätzlich gilt, dass schriftliche Regelungen zu Lebzeiten für alle Beteiligten die meiste Sicherheit bietet. Patientenverfügung und Betreuungsvollmachten sollten schon in jungen Jahren existieren, zumindest ab der Eheschließung oder bei bestehender langjähriger Partnerschaft .

 

Die wichtigsten schriftlichen Regelungen/Verfügungen sind: 

  1. Patientenverfügung (https://de.wikipedia.org/wiki/Patientenverf%C3%BCgung)
    Informationen und Beratung durch Betreuungsbehörde Rhein-Neckar-Kreis: 
    https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/patientenverfuegung.html
  2. Vorsorgevollmacht (https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht)
    Informationen und Beratung ebenso durch Betreuungsbehörde Rhein-Neckar-Kreis:
    https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/vorsorgevollmacht.html
  3. Testament (https://de.wikipedia.org/wiki/Testament

(außer der Patientenverfügung sind Notare und/oderBetreuungsbehörden) zur Bestätigung der Schriftstücke notwendig)

 

Hinweis: Oben genannte Themen sind sehr komplex. Wir können Ihnen nur Tipps oder Anregungen dazu geben. Eine Haftung für unseren oben stehenden Text bzw. die angegebenen Links und Informationen  können wir nicht übernehmen.