Zu diesem Thema gibt es zahlreiche Möglichkeiten und Berater (z.B. Anwälte, Finanzberater, Notare). Anlaufstellen sind teilweise neutrale Stellen in Form von Ämtern (z.B. Betreuungsbehörden).
Grundsätzlich gilt, dass schriftliche Regelungen zu Lebzeiten für alle Beteiligten die meiste Sicherheit bietet. Patientenverfügung und Betreuungsvollmachten sollten schon in jungen Jahren existieren, zumindest ab der Eheschließung oder bei bestehender langjähriger Partnerschaft .
Die wichtigsten schriftlichen Regelungen/Verfügungen sind:
(außer der Patientenverfügung sind Notare und/oderBetreuungsbehörden) zur Bestätigung der Schriftstücke notwendig)
Hinweis: Oben genannte Themen sind sehr komplex. Wir können Ihnen nur Tipps oder Anregungen dazu geben. Eine Haftung für unseren oben stehenden Text bzw. die angegebenen Links und Informationen können wir nicht übernehmen.